Objektplanung (gem. HOAI, LP 1 – 9 )
Bauleitung/
Bauüberwachung
Die externe Bauleitung, als Vertretung des Bauherrn auf der
Baustelle, kann für sämtliche Vorhaben des Garten – und Landschaftsbaus
wahrgenommen werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sämtliche
Leistungen, ohne Objektplanung, direkt an eine Firma vergeben werden.
Die Bauüberwachung gem. HOAI § 15, LP 8, erfolgt in der
Regel im Gesamtrahmen der Objektplanung. Hierbei gilt es, die fachgerechte
Umsetzung der Ausführungspläne während der Bauphase zu überprüfen, Mängel
rechtzeitig zu erkennen und die Beseitigung dieser zu veranlassen.
Abschließend wird ein Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
Beratung (Bauherren und Beteiligte)
Landschaftsplanung
Eine konkrete Objektliste unserer Planungsleistungen finden Sie hier.
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